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Qualifizierte Rechtsanwälte überprüfen die Widerrufsbelehrung auf Abmahnsicherheit |
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Das Abmahnen im Internet ist eine lukrative Geldquelle für viele Anwälte und wird daher auch oft genutzt. Kommt ein solcher Brief ins Haus, ist das keine schöne Überraschung. Es gibt aber eine Möglichkeit, seine Webseite und seine Angebote bei Ebay zuschützen, damit diese nicht abgemahnt werden. Vor allem die Widerrufsbelehrung ist dabei ein wichtiger Punkt, der gerne abgemahnt wird.
Damit dies nicht geschieht kann man einem qualifizierten Rechtsanwalt die Prüfung der Webseite und der Ebay-Produkte übertragen. Er überprüft die AGB, Quellennachweise und die Widerrufsbelehrung. Beseitigt man dann die Mängel, die der Rechtsanwalt auflistet, kann man sich sicher sein, dass seine Webseite oder die Angebote bei Ebay nicht abgemahnt werden können.
Selbst hat man ja kaum überall das notwendige Wissen, was nun genau im Haftungsausschluss im Impressum stehen muss, wie eine Widerrufsbelehrung auszusehen hat, ob man ein Bild nun verwenden kann oder wie der Urheberrechtsnachweis eingetragen werden muss. Bei all diesen Fragen können kompetente Rechtsanwälte weiterhelfen.
Bei der Widerrufsbelehrung gibt es zahlreiche Probleme, da verschiedenen Angaben erforderlich sind. Der amtliche Mustertext der Bundesregierung ist von Gerichten als unzureichend angesehen worden. Das hat zur Folge, dass er abgemahnt werden kann und ebenso problematisch ist, dass die Widerrufsfrist nicht mit Unterzeichnung des Vertrages beginnt und die Käufer sogar noch nach Jahren den Vertrag widerrufen können. Die neue Widerrufsbelehrung der Regierung, die seit 11. Juni 2010 verfügbar ist, hat jetzt den Gesetzesrang und nicht, wie in der oben erwähnten Form, lediglich den Rang einer Verordnung. Aber auch hier kann es Formulierungen und fehlende Informationen geben. |